Batterieverordnung
Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Bitte beachten! Es geht hier um unsere Umwelt.
Seit dem 24.03.2006 müssen alle Elektro-Altgeräte (Kabel oder Batterien) einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Rückgabe ist für den privaten Haushalt bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese Regelung gilt für alle Elektro- und Elektronikgeräte.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
Elektro-Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden!
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Bitte beachte die vorstehenden Hinweise.
Vielen Dank!